Alle unsere pflegerischen Leistungen werden nach speziell von der AWO entwickelten Handlungsrichtlinien und unter Berücksichtigung hoher Qualitätsmaßstäbe gemäß § 113 SGB XI erbracht.
Für Sie bedeutet das: optimale und individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Pflege.
Grundpflege
Die Leistungen entsprechen dem Pflegebedarf sowie dem
Gesundheitszustand des Bewohners. Sie werden nach dem allgemein
anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse nach dem SGB XI
und den Leistungs- und Qualitätsvereinbarung der Einrichtung erbracht.
Leistungen der Grundpflege sind zum Beispiel: Hilfe und Unterstützung
bei der Körperpflege, der Ernährung und Mobilität.
Behandlungspflege
Nach schriftlicher ärztlicher Verordnung erbringen unsere
Pflegefachkräfte spezielle behandlungspflegerische Maßnahmen, wie zum
Beispiel:
• Stellen und Verabreichen von Medikamenten,
• Anlegen und Wechseln eines Wundverbandes oder
• Messungen von Blutzucker, Blutdruck u. s. w.